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Infomaterial und -texte
Fachdokumentation Bube, Dame, König - DIS
Dissoziation und Geschlecht - eine Überlebensstrategie nach sexuellen Gewalterfahrungen im Geschlechterkontext
"Ein Trauma von Menschen durch körperliche und sexualisierte Gewalt hervorgerufen, stellt eine schwere Wunde, tiefe Verletzung, einen schweren Bruch im Leben eines Kindes dar. Es ist gekennzeichnet durch extremen Kontrollverlust, Sprachlosigkeit und Geheimhaltung. Deshalb sollte jegliche Forschung um dieses Thema durch Achtung und Wertschätzung der Vergangenheit, Klarheit, Struktur, Verstehen und intensiver Kommunikation geprägt sein." - Rosemarie Steinhage in ihrem Beitrag
Diese Achtung und Wertschätzung will dieses Buch transportieren und damit zu intensiver Kommunikation beitragen.
Im Fokus steht Dissoziation als Überlebensstrategie unter besonderer Berücksichtigung von Geschlecht / Geschlechterzugehörigkeit.
Allein das Spektrum der ReferentInnen, die von ihnen vertretenen Fachgebiete und deren gebündelte Erfahrung verspricht zahlreiche Impulse für die eigene Praxis.
Vorträge und Workshops der Tagung von Wildwasser Marburg e.V. sind Ausgangspunkt für eine umfassende theoretische wie praktische Auseinandersetzung.
Für das Buch werden die Beiträge durch die Prozesse vor allem aus den Workshops ergänzt.
Wir können uns also auf ein reichhaltiges Buch freuen, das über den viel zitierten Tellerrand blickt und zu neuen Denkgewohnheiten begleitet.
Zielgruppe: Beratung, Therapie und Ausbildung, für heilende und pflegerische Berufe, Forschung und Selbsthilfe
Bube, Dame, König - DIS
Dissoziation als Überlebensstrategie im Geschlechterkontext
Hgi.: Tanja Rode & Wildwasser Marburg e.V.
240 Seiten / Broschur
verlag mebes&noack / ISBN 978-3-927796-89-8- / Ladenpreis 22,00 Euro
Bestellung per Post bei Wildwasser Marburg e.V.:
Wildwasser Marburg e.V.
Wilhelmstr. 40
35037 Marburg
...oder per E-Mail unter info@wildwasser-marburg.de
oder mail@donnavita.de
Bitte geben Sie bei der Bestellung die Anzahl der gewünschten Exemplare an, sowie Ihren Namen, bzw. Ihre Institution, Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer.
Der Einzelpreis von 22,- Euro versteht sich zzgl. Versandkosten.
Kinderschutz und Kindeswohl - zur Problematik des Sorge- und Umgangsrechts für gewalttätige Eltern
Mit dem Ziel, neue Standards im Falle des Sorge-, Umgangs- und Besuchsrechts zwischen Kindern und ihren gewalttätigen Eltern unter Wahrung des Kindeswohls zu definieren, beschäftigen sich derzeit zahlreiche Expertenkreise und Teilnehmer/-innen an Fachtagen und Fachkongressen.
Die Diskussion ist deswegen tatsächlich von zentraler Bedeutung, weil nach neueren Erkenntnissen das Wohl und der Schutz der Kinder, die körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt durch Familienangehörige erfahren haben, bei den durch Familiengerichten geregelten Besuchskontakten nicht immer sichergestellt sind und die Gewaltdynamik auf anderer Ebene zum Nachteil der Kinder fortgesetzt wird.
Mit dem Thema Kinderschutz und Kindeswohl nach sexuellem Missbrauch beschäftigt sich insbesondere auch die Hessische Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Einrichtungen gegen sexuelle Gewalt (LAG). Zu diesem seit Jahren bestehenden hessenweiten Arbeitsbündnis gehören die Beratungsstellen FeM (Feministische Mädchenarbeit e.V.) in Frankfurt, Lawine e.V. in Hanau, Frauen-Notruf e.V. in Limburg, Wildwasser Darmstadt e.V., Wildwasser Frankfurt e.V., Wildwasser Marburg e.V., Wildwasser Wetterau e.V. und Wildwasser Wiesbaden e.V.
In unterschiedlicher Ausprägung bieten diese Fachberatungsstellen Unterstützung, Hilfen, Beratung, Therapie und Gruppenangebote für Betroffene nach sexueller Gewalt, Prävention an Kindergärten und Schulen, Selbstbehauptung sowie Supervision und Fortbildung für Fachkräfte zum Thema sexuelle Gewalt.
Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit wird dem noch heute bestehenden Tabu der sexuellen Gewalt entgegen gewirkt.
Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren sind die Mitarbeiterinnen der Facheinrichtungen immer wieder mit den Besuchs- und Kontaktregelungen konfrontiert, die den Umgang eines sexuell missbrauchenden Familienangehörigen mit dem Opfer der sexuellen Gewalt – zumeist dem eigenen Kind – erlauben oder sogar fordern. Aus folgenden Gründen merkt die LAG hierzu kritisch an, dass der Umgang mit dem missbrauchenden Elternteil für das Wohl des Kindes nicht unbedingt förderlich ist sondern schädigend und häufig sogar retraumatisierend wirken kann:
- Sexuelle Gewalt im familiären Kontext wird nach wie vor zumeist von Vätern bzw. anderen männlichen Familienangehörigen ausgeübt. Die Familie ist also nicht der Ort der Sicherheit und Unversehrtheit für die Kinder sondern im Falle von sexuellem Missbrauch der Ort einer Strafhandlung von juristischer Relevanz (§§ 172 ff StGB). Ein Vater, der sein Kind sexuell missbraucht, hat seine Elternverantwortung und Fürsorgepflicht verwirkt. Die Verklärung der angeblichen Wichtigkeit der Beziehung des biologisch-genetischen Vaters zum Kind muss aufhören. Vor dem Recht auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind muss der Missbrauchende Einsicht in sein Fehlverhalten zeigen und sich einer therapeutischen Behandlung unterziehen. Erst nach erneuter Gutachterprüfung soll er seine Erziehungskompetenz unter Beweis stellen dürfen.
- Die Dynamik der Beziehungskonstellation zwischen Täter und Opfer wird oft unterschätzt, denn Erlebnisse der Missbrauchssituation werden während des Umgangs häufig reproduziert. Dies kann auch die Begleitung durch eine Fachkraft nicht verhindern. Um den Erfolg von pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen zu gewährleisten ist ein zeitgleicher Umgang des Kindes mit dem Täter kontraindiziert.
- Im Vordergrund des Entscheidungsprozesses bezüglich Umgangsrecht sollte immer das Kindeswohl stehen und – insofern wäre auch der Begriff "Kindeswohl" neu zu definieren – das Kind selbst mit seinen Bedürfnissen und Wünschen im Mittelpunkt stehen. "Kindeswohl vor Elternrecht" ist hier ein wichtiger Leitgedanke. Auf dem Hintergrund sexueller Gewalt sollte ein Umgang nur nach vorheriger Gefährdungsanalyse und unter Berücksichtigung der kindlichen Reaktionen, Signale, Symptome und einschätzbaren Risiken erfolgen.
- Da die zweifelsfreie Beweislage bei sexuellem Missbrauch oftmals schwer zu erbringen ist und das Kind als Zeuge und Opfer in einer schwierigen Konfliktlage ist, sollte bei familiengerichtlichen Verfahren unbedingt auf die Verhaltensäußerungen des Kindes, seine Signale und Symptome geachtet werden, um zu einer empathischen und adäquaten Einschätzung bezüglich des Kindeswohls zu kommen.
Gegebenenfalls muss auch ein vom Kind selbst geäußerter Wunsch nach Umgang versagt werden, um das Wohl des Kindes nicht zu gefährden und ihm eine Chance zu geben, die dysfunktionale Beziehungsstruktur zu überwinden und seelisch zu heilen.
Eine Gefährdungsanalyse muss von Fachleuten durchgeführt werden, die um die Problematik dysfunktionaler Beziehungsstrukturen bei innerfamiliärem Missbrauch wissen: Ein Kind, welches vom eigenen Elternteil (unter Umständen über längere Zeit) missbraucht wurde, hat vielleicht Zuwendung nur im Zusammenhang mit Missbrauch erfahren, ist vom Täter stark manipuliert worden, ist isoliert worden von möglichen Vertrauenspersonen, um es gefahrlos missbrauchen zu können. Daraus kann ein emotionales Angewiesensein resultieren auf den Einzigen, mit dem es vermeintliche "Nähe" erlebt hat. Diese Abhängigkeitssituation kann dazu führen, dass das Kind intensiv bekundet, Kontakt zum Missbraucher haben zu wollen.
- Methoden, die auf Einigung, Versöhnung und Familienzusammenführung abzielen wie das so genannte "Cochemer Modell" sind im Falle von Gewalt und sexuellem Missbrauch abzulehnen. Denn ein missbrauchtes Kind trägt keine Verantwortung für die Gewalttat und muss nachhaltigen Schutz erhalten. Es braucht eine klare Haltung von Professionellen und nicht missbrauchenden Familienmitgliedern bezüglich seines Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung.
- Die grundlegende Voraussetzung für eine fundierte Einschätzung im Sinne des Kinderschutzes ist die kollegiale und interdisziplinäre Zusammenarbeit aller beteiligten Fachstellen wie Jugendamt, Familiengericht, Beratungsstellen, Gutachter/-innen u.a. Hier muss ein Umdenken einzelner Fachgruppen erfolgen und die Bereitschaft zur fachlichen Kooperation mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung des Kindeswohls.
- Ein missbrauchtes Kind benötigt eine schützende und verlässliche Vertrauensperson, um in der sicheren Bindung zu dieser das traumatische Gewalterleben überwinden zu können. Wenn die Mutter, die häufig diese zentrale Vertrauensperson ist, durch den regelmäßig wiederkehrenden Kontakt des Kindes mit dem Aggressor ebenfalls immer wieder neuen Belastungen ausgesetzt ist, kann sie diese stabile Verlässlichkeit nicht gewährleisten.
Auch die Mütter missbrauchter Kinder brauchen Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung der Gewalttat. Schuldgefühle müssen überwunden und der Blick auf die erforderliche Unterstützung für das Kind frei werden. Familienrichter/-innen und Fachkräfte müssen besonders geschult werden, um nicht missbrauchenden Elternteilen angemessene Rahmenbedingungen für diese besondere Erziehungsleistung zu verschaffen.
- Präventive Angebote gegen sexuelle Gewalt sind zentrale Bestandteile des Kinderschutzes und zielen ab auf Ich-Stärkung, die Befähigung zur Selbstwahrnehmung und Abgrenzung – und letztlich zur allgemeinen Entwicklung von Selbstwertgefühl und Autonomie der Kinder und Jugendlichen als besten Schutz vor Übergriffen. Diese Lerninhalte stehen im Widerspruch zum Umgangsrecht eines missbrauchenden Elternteils gegen den Willen des Kindes. Hier besteht eine gesellschaftliche Verantwortung, Kindern und Jugendlichen in Wort und Tat Klarheit über ihr Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen zu vermitteln.
Die hessische Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Einrichtungen gegen sexuelle Gewalt (LAG) weist ausdrücklich darauf hin, wie notwendig Kenntnisse über Täterstrategien, Signale des Kindes und Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs sind. Die Entmythologisierung längst überholter Bilder von der Familie als Ort der Sicherheit, Liebe und Geborgenheit ist erforderlich. Die zentrale Bedeutung der leiblichen Eltern muss aufgegeben werden zu Gunsten der Stärkung derjenigen Bezugs- und Vertrauenspersonen, die tatsächlich hilfreich für das Kind sind. Es ist notwendig, den Wunsch eines missbrauchenden Elternteils nach Umgang mit dem von ihm misshandelten Kindes sehr genau im Sinne des Kindeswohls und Kinderschutzes unter Einbeziehung der Wünsche und Bedürfnisse des Kindes abzuwägen.
Die LAG schließt sich somit ebenso wie die Unterzeichner/-innen der "Frankfurter Thesen" dem Vorschlag der Justizministerin Brigitte Zypries an, Kinderrechte ausdrücklich in die Verfassung aufzunehmen. Die Ministerin schlägt folgenden Wortlaut vor: "Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen."
Nicht nur die Facheinrichtungen mit ihren spezifischen Leistungen sondern jeder Erwachsene trägt Mitverantwortung dafür, Kindern die Lebensbedingungen zu ermöglichen, die ein sicheres und gewaltfreies Aufwachsen garantieren.
Pressekontakt:
Hessische Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Einrichtungen gegen sexuelle Gewalt
Fresia Klug-Durán (Sprecherin)
Telefon: 0178-5670457
"Beratung von Frauen mit Multipler Persönlichkeitsstruktur" Ein Konzept aus der feministischen Praxis
 Im Oktober 2006 ist eine Broschüre zu Beratung von Frauen mit Multipler Persönlichkeitsstruktur erschienen. Wir, vier Autorinnen und zwei Co-Autorinnen, die Frauen seit vielen Jahren Frauen mit Multipler Persönlichkeitsstruktur beraten und begleiten, haben hier unsere Erfahrungen aus der Praxis in ein Konzept für die Beratung zusammengefasst.
Die 50-seitige Broschüre beinhaltet Voraussetzungen, Ziele, Setting und Inhalte der Beratung von Frauen mit Multipler Persönlichkeitsstruktur sowie Indirekte Traumatisierung und Selbstfürsorge. Sie bietet Praxisbegleitung, Qualifizierung, Anregung, Unterstützung und Angebote zur Auseinandersetzung. Wir wenden uns mit dieser Broschüre an Beraterinnen, an Frauen mit Multipler Persönlichkeitsstruktur und andere mögliche Ratsuchende sowie an alle – privat wie professionell – interessierten LeserInnen.
Wir freuen uns über Interesse, Rückmeldungen und Austausch.
Die Autorinnen:
Dr. Tanja Rode: Diplom-Politologin, Supervisorin (DGSv), Wildwasser Marburg e.V.
Dr. Christine Raupp: Studium der personenzentrierten Beratung und Krisenintervention, Heikpraktikerin (Psychotherapie), Wildwasser Wiesbaden e.V.
Bärbel Benzel: Diplom-Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Ausbildung in Psychodrama, Traumatherapie, imaginativen Verfahren (PITT), zert. EMDR-Therapeutin, Kindertraumainstitut, Wildwasser Darmstadt e.V.
Jutta Trunczik: Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis Würzburg
Die Co-Autorinnen:
Anneke Ulrich: Diplom-Psychologin, bis 2004 Wildwasser Marburg e.V.
Ulrike Diekmann: bis 2004 Koordinatorin des Frauenladens der Frauen-Sucht-Hilfe Berlin e.V.
Die Broschüre kostet 5,- € und ist zu beziehen über:
Wildwasser Marburg e.V.
Wilhelmstr. 40, 35037 Marburg
Telefon: 06421 / 14466, Email: info@wildwasser-marburg.de
Wildwasser Wiesbaden e.V.
Walluferstr. 1, 651976 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 808619, Email: info@wildwasser-wiesbaden.de
Wildwasser Darmstadt e.V.
Wilhelminenstr. 19, 64283 Darmstadt
Telefon: 06151 / 28871, Email: wildwasser-darmstadt@w4w.net
Präsentation: "Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Chat - Prävention und Intervention"
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