Körperliche und seelische Unversehrtheit ist ein Grundrecht und beinhaltet das Recht auf Grenzwahrung einer jeden Person. Besonders in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen für Menschen mit Einschränkungen besteht ein enormes Risiko, Grenzverletzungen und Übergriffen durch andere ausgesetzt zu sein. Denn Personen, die sich in einer Abhängigkeit befinden, sind um ein Vielfaches mehr von Übergriffen betroffen als andere.
Die Grenze einer anderen Person wahr- und ernst zu nehmen benötigt vielfältige Kompetenzen. Neben einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen, Achtsamkeit, einer hohen Selbstreflexivität benötigt es einen differenzierten und professionellen Umgang mit Nähe und Distanz.
Pädagogische und pflegerische Fachkräfte werden zwangsläufig mit dem Thema Grenzwahrung konfrontiert und ständig vor neue Herausforderungen in Ihrem Alltag gestellt.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten-, Kranken- und Flüchtlingshilfe sowie an alle Personen, die in helfenden Berufen tätig sind.