Für Fachkräfte
Fachberatung

nach § 8a, § 8b SGB VIII und § 4 KKG

Wir bieten Beratung durch „Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a, § 8b SGB VIII und § 4 KKG“ speziell in Hinblick auf den Themenbereich sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen an.

Personen, die hauptamtlich im pädagogischen Bereich arbeiten, sind nach § 8a, sobald sie Signale für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, verpflichtend dazu aufgefordert, eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ bei der Risiko und Ressourceneinschätzung zu beteiligen.

An uns wenden können sich:
• Fachkräfte, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
• Personen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Die Mitarbeiter:innen unserer Beratungsstelle unterstützen bei der Vermutungsklärung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt, besprechen und reflektieren die aus der Einschätzung resultierenden Interventionsmöglichkeiten mit den ratsuchenden Fachkräften.